Mortis Venator
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Gildensatzung

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Beitrag  Celdar Sa 23 Jun - 23:52


§1 Allgemeines

§1.1Der Spieler sollte aktiv am Spielleben teilnehmen, kommt es trotzdem zu längerer Abwesenheit, kann man sich für eine bestimmte Zeit abmelden, allerdings auch nicht unbegrenzt. Eine Inaktivität von über 4 Wochen, ohne Abmeldung, wird als Desinteresse an der Gilde gewertet und führt standardgemäß zu einem Ausschluss aus der Gilde.
!!! ABER ACHTUNG: DIE WELT AUSSERHALB DES SPIELS HAT VORRANG !!!

§1.2 Der Gildenrat kann bei Inaktivität Ausnahmeregelungen treffen oder Übergangszeiten festlegen, z.B. wenn ein Spieler die Absicht hat, eine viermonatige Spielpause einzulegen und den Account in der Zeit stillzulegen.

§1.3 Die Nutzung von unerlaubten Hilfsprogrammen (Cheats,Hacks,Bots etc.) ist in der Gilde streng verboten und wird sofort an einen Gamemaster gemeldet. Des Weiteren hat die betreffende Person auch alle Möglichkeiten verspielt, je wieder bei der Gilde Mortis Venator aufgenommen zu werden. Bereits in der Gilde befindliche Personen werden nach bekannt werden umgehend aus Ihrer Mitgliedschaft entlassen.



§2 Das Verhalten innerhalb der Gilde
§2.1 Ein jedes Gildenmitglied ist den anderen Mitgliedern zur Hilfe und Loyalität verpflichtet. Feigheit im Kampf, sowie Betrug und unwahre Aussagen innerhalb der Gilde werden nicht toleriert. Ebenso wird viel Wert auf Zuverlässigkeit gelegt.

§2.2 Niemand ist zum "Ziehen" von Low-Level-Charakteren verpflichtet. Das heißt, dass sich Charaktere unter Level 22 für Instanzen oder Quests eine (Random-)Gruppe suchen und nicht auf die Hilfe von Level 30 ( oder noch höher ) Charakteren zurückgreifen. Ziel ist das Lernen des Umgangs mit der Klasse und des Gruppenspiels. Selbstverständlich obliegt es jedem selbst einem "Low-Level" zu helfen, jedoch Pflicht ist es nicht.

§2.3 Das Handeln und Tauschen, sowie der Verleih von Geld innerhalb der Gilde, basiert auf dem Vertrauen untereinander. Wer das Vertrauen seiner Gildenkameraden missbraucht, und Geld oder Waren veruntreut, hat die Konsequenzen daraus zu tragen.

§2.4 Der Zugriff auf die Gildenbank ist nur ab einem bestimmten Rang möglich. Dieser Zugriff bedeutet auch keine Narrenfreiheit und basiert auf Vertrauen. Gegenstände aus der Gildenbank dürfen ausschließlich nur für Chars der Gilde verwendet werden. Das Ausstatten von Gildenexternen Chars wird sofort mit Ausschluss aus der Gilde geahndet. Jeder der etwas aus der Gildenbank entnimmt ist angehalten auch etwas gleichwertiges bei nächster Gelegenheit in die Bank zu legen oder einen !!! fairen !!! Betrag einzuzahlen (ca. 50% vom AH-Preis)

§2.5 Für die Handwerker der Gilde gilt, dass sie ihre hergestellten Waren zum Materialpreis an Legionsmitglieder verkaufen, bzw. keine Gebühren für die Herstellung verlangen, wenn man ihnen die benötigten Materialien mitbringt.

§2.6 Bei Bedarf wird im Teamspeak ein Gildenstreffen abgehalten. Die entsprechenden Termine werden per Gildenmitteilung oder im Forum angekündigt. Es besteht zwar keine Erscheinungspflicht, allerdings ist ein Erscheinen durchaus erwünscht, und sollte, da ihr dort die Möglichkeit habt etwas zu bewirken, zum guten Ton gehören. Zielsetzung des Treffens ist es, den Gildenmitgliedern die Möglichkeit zu geben, über diverse die Gilde betreffende Themen zu diskutieren, und darüber evtl. auch Änderungen, so denn nötig, herbeizuführen.

§2.7 Streitigkeiten innerhalb der Gilde sind zunächst unter den Betroffenen zu klären. Die Streitigkeiten gehören nicht in den Gildenchat, ins Teamspeak wenn andere Mitglieder anwesend sind und auch nicht ins Forum!!! Sollte keine Einigung stattfinden, muss sich der Gildenleiter, oder einer seiner Offiziere, schlichtend der Angelegenheit annehmen. Der Gildenleiter oder seine Offizere sind von den Betroffenen über den Sachverhalt zu informieren. Sollte auf diesem Wege keine Einigung erzielt werden, so wird eine Ratssitzung einberufen werden. Die dort getroffene Entscheidung ist unanfechtbar und bindend.

§2.8 Entscheidungen des Gildenleiters, seiner Stellvertreter sowie des Rates sind bindend, und es ist ihnen Folge zu leisten.

§2.9 Mitglied der Gildenleitung zu sein, bedeutet nicht Narrenfreiheit zu haben. Jedes Mitglied, egal welchen Ranges, hat sich an die Gildensatzung zu halten. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist dies dem Gildenleiter ( für den diese Satzung ebenso gilt ) mitzuteilen.




§3 Kommunikation
§3.1 Gutes Benehmen in Foren, InGame, Chats oder anderen kommunikativen Medien sollen als selbstverständlich angesehen werden. Abwertende, rassistische oder diskriminierende Äußerungen jeglicher Art werden nicht toleriert und ggf. auch geahndet. Im Übrigen verweisen wir auf die Richtlinien zu Foren, Benehmen (Netiquette) und sonstige Richtlinien, die vom Betreiber des Spiels Tera - The Exiled Realm of Arborea verfasst wurden und Bestandteil der Gildensatzung sind.


§3.2 Außerhalb des Spiels werden allgemeine und feststehende Dinge auf der Homepage bekannt gegeben. Jedes Mitglied der Gilde hat sich im Forum zu registrieren und sollte dieses möglichst aktiv für Diskussionen, Anregungen und Verabredungen nutzen. Es wird empfohlen, vor dem Game-Start einen kurzen Besuch der Homepage und des Forums vorzunehmen. Inhalte, die während des Spielens älter als 48 Stunden sind, gelten als allen Mitgliedern bekannt. Ausreden über Unkenntnis sind nicht relevant. Mit anderen Worten: die Nutzung des Forums ist Pflicht. Inwiefern jeder das Forum mehr oder weniger aktiv durch das Posten von eigenen Beiträgen nutzt, ist jedem selbst überlassen, jedoch obliegt jedes Mitglied seiner Informationspflicht.

§3.3 Die Gilde Mortis Venator besitzt einen TS3-Server. Die Nutzung von Teamspeak ist erwünscht. Daher ist jedes Mitglied angehalten, sich den TS3-Client sowie ein funktionierendes Headset zu besorgen. Habt ihr kein Geld für ein Headset, ist Teamspeak dennoch erwünscht, damit ihr die anderen wenigstens hören könnt, vor allem wenn ihr als Gruppe in einer Instanz seid. Die Log-In-Daten sind InGame in der Gildeninfo einzusehen.

§3.4 Seitens der Gilde ist es erwünscht, dass jedes Mitglied ein kleines persönliches Profil und eine Kurzvorstellung im Forum hinterlegt. Über den Umfang der angegebenen Information entscheidet das jeweilige Mitglied. Erwünscht bedeutet nicht das es einer Pflicht unterliegt.




§4 Aufnahme neuer Mitglieder
§4.1 Grundsätzlich wollen wir Spaß haben. Das heißt, dass ein gewisses Maß an vernünftigem Miteinander erreicht werden sollte. Um dies zu erreichen haben wir ein Mindestalter von 18 Jahren festgelegt. Ausnahmeregelungen sind nach Absprache des Rates möglich.

§4.2 Bewerbung

Die Bewerbung hat grundsätzlich in schriftlicher Form im Forum oder Ingame zu erfolgen. Ausnahmen hiervon kann die Gildenleitung beschließen.

§4.3 Aufnahme

Die Aufnahme erfolgt InGame, nach einem Gespräch im Teamspeak durch ein Mitglied des Rats.

§4.4 Probezeit

Die Probezeit beträgt 1 Monat. In diesem Zeitraum sollte sich der Anwärter im Forum registrieren und vorstellen. Allerdings kann der Rat auch hierbei selbstständig eine Verkürzung der Probezeit vornehmen und nach §4.5 übergehen.

§4.5 Mitgliedschaft

Nach Ablauf der Probezeit, wird der jeweilige Anwärter einer Prüfung des Rates unterzogen. Kriterien dabei sind vor allem die unter §2 genannten Punkte. Zur Entscheidungsfindung können sich zusätzlich noch die Vollmitglieder für oder gegen eine Aufnahme des Anwärters als Vollmitglied aussprechen. Der Rat behält sich das Recht vor, einem Anwärter eine zweite Chance zu gewähren, und die Probezeit auf zwei Monate zu verlängern. Die Entfernung aus der Legion kann nur der Rat beschließen und wird vom Legionsleiter oder seinem Stellvertreter vollstreckt und ist endgültig!

§4.6 Anzahl der Charaktere pro Account

Jedem Account werden ein Haupt- und mindestens ein Twinkcharakter zugestanden. DIe Gründe zur Aufnahme weiterer Twinks können vielfältig sein und werden vom Gildenleiter oder seiner Ratsmitglieder geprüft und danach entschieden ob ein weiterer Twink aufgenommen wird.


§5 Verstöße und Verwarnungen
§5.1 Verstöße gegen die Gildensatzung müssen dem Rat per Post/TS/Foren-PM stichpunktartig gemeldet werden. Der Gildenleiter oder einer seiner Ratsmitglieder entscheidet nach Prüfung über die Konsequenzen.

§5.2 Verwarnungen werden per Post/Foren-PM zugesandt und enthalten die Gründe der Verwarnung. Der Verwarnte kann sich vor dem Rat rechtfertigen und versuchen die Verwarnung aufzuheben.

§5.3 Nach 2 Verwarnungen gegen einen Neuling, entscheidet der Gildenleiter zusammen mit seinem Rat über einen Ausschluß aus der Gilde. Ein Vollmitglied muss vor dem Gildenleiter und seinem Rat Rede und Antwort stehen.



§6 Austritt
§6.1 Jedem steht es frei die Gilde jederzeit zu verlassen, es müssen dafür keine Gründe angegeben werden. Doch wäre es natürlich schön, es zu erfahren. Entweder öffentlich oder mittels Privatnachricht an jemanden eures Vertrauens innerhalb der Gilde.

§6.2 Sollte man sich nach einem Austritt dazu entschließen, doch wieder zurückzukehren, so kann keine Garantie für eine erneute Aufnahme gewährt werden. Sollte eine Wiederaufnahme möglich sein, so gelten grundsätzlich die unter §4 genannten Regeln. In besonderen Fällen kann der Gildenleiter zusammen mit dem Rat jedoch eine Ausnahme machen.
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